bullet2 Satzung

Die Satzung ist mit der Gründung entstanden und beschlossen. Nachfolgend wird diese dargestellt.


Anwendergruppe für MEDUSA®


Satzung


1. Name

Der Name lautet: MEDUSER

Die Verkehrssprache ist Deutsch.


2. Ziele

Ziel der Gruppe ist es, die Mitglieder zu unterstützen und eine rationelle Anwendung von MEDUSA® zu fördern durch:

- Erfahrungs- und Informationsaustausch

- Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber den Systemlieferanten

- Einflußnahme auf die MEDUSA® - Weiterentwicklung sowie Hard- und  

  Softwareunterstützung

- Interessenvertretung der Mitglieder in Institutionen wie z.B. DIN

- Information der Mitglieder über Pläne der Systemanbieter für die Weiterentwicklung sowie Hard- und Softwareunterstützung

- Förderung von Ausbildung in CAD


3. Mitgliedschaft und Stimmberechtigung

Mitglied kann jede Firma werden, die ein MEDUSA® - System hat oder bestellt hat. Der Antrag geht an das Vorstandssekretariat. Gaststatus ist möglich. MEDUSA® - Anbieter haben Gaststatus.

Jedes Mitglied hat eine Stimme (in Plenum und Arbeitsgruppe).

Ein Verzeichnis aller Mitglieder und Ansprechpartner wird vom Vorstand geführt.

Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

Entstehende Kosten aus Anlass von Tagungen, auch im europäischen Rahmen, werden zusammen mit Tagungsgebühren erhoben und vom Sekretariat verwaltet. Die Höhe der Tagungsgebühren wird vom Vorstand festgesetzt.

Die Mitgliedschaft erlischt automatisch bei Aufgabe des Systems MEDUSA®. Ein Austritt aus der Vereinigung kann erfolgen durch Kündigung per eingeschriebenem Brief an den Vorstand.


4. Organe der Gruppe

Vorstand

Die Benutzergruppe hat einen Vorstand, der sich zusammensetzt aus:

- Vorsitzendem

- Stellvertreter

- Tagungspräsident

Der Tagungspräsident wird bei jeder Jahrestagung für eine Wahlperiode (den Zeitraum zwischen zwei Jahrestagungen) gewählt.

Als Stellvertreter des Vorsitzenden amtiert der Tagungspräsident der vergangenen Tagung. Er wird im Jahr darauf Vorsitzender.

Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes bestimmen die restlichen Mitglieder einen Nachfolger für den Rest der Wahlperiode.

Ein Mitglied kann nicht mehr als zwei Funktionen im Vorstand haben.

Die Gruppe kann fachbezogene Arbeitskreise bilden, deren Mitglieder einen Sprecher bestimmen.

- Organisatorische Abwicklung von Tagungen einschließlich Tagungssekretariat

- Verteilen von Sitzungsprotokollen und Vorstandsmitteilungen

- Führen des Mitgliederverzeichnisses

- Verteilen von Rundbriefen mit informativem Inhalt

Anschriften von Mitgliedern dürfen nur mit Einverständnis der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden.


5. Aktivitäten der Gruppe

Um die in Abschnitt 2 genannten Ziele zu erreichen, veranstaltet die Gruppe Tagungen und Treffen mit Vorträgen und Diskussionen.

Tagungen werden vom Vorstand vorbereitet (Tagesordnung, Einladungsschreiben, Beschaffung und Auswahl von Vorträgen und Diskussionsthemen).

Tagungen werden einmal jährlich veranstaltet, Einladungen werden mindestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Termin verschickt. Arbeitskreise können unabhängig davon nach Bedarf in Absprache mit dem Vorstand zusammenkommen. Außerordentliche Tagungen sind möglich.

Die Berichterstattung über Tagungen obliegt dem Tagungspräsidenten; dabei wird er durch die Sprecher der Arbeitskreise unterstützt.

Beschlüsse der Gruppe werden vom Vorstand verfolgt.